Der Vorstand
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind allein vertretungsberechtigt.
Geschäftsführender Vorstand:
bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Schatzmeister und der Schriftführer können nur gemeinsam handeln.
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